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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungen erfolgen ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Soweit von uns Software (Handelsware) bezogen wird, ist diese Gegenstand dieses Vertrages das auf den Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im Folgenden auch als Software bezeichnet.

§1 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen unserer Kunden können von uns schriftlich, mündlich / telefonisch oder durch direkte Zusendung der Ware angenommen werden. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Käufers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung anderer Rechnungen in Verzug befindet.

§2 Erfüllungs- und Gerichtsort ist 59757 Arnsberg. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Arnsberg als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Käufer Vollkaufmann ist.

 

§3 Warenlieferungen unterliegen dem verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt.

 

§4 Die Preise sind freibleibend. Wir sind berechtigt sind, eingetretene Preiserhöhungen (z.B. aufgrund von Veränderungen des Wechselkurses, Frachtverteuerungen etc.) ohne vorherige Ankündigung weiterzugeben.

 

§5 Zahlungsbedingung -soweit nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen- ist rein netto, innerhalb 8Tagen.

 

§6 Wir machen darauf aufmerksam, dass der Käufer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die dem Lizenzgeber aus seiner Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Käufer entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.

 

§7 Software die durch HuKo im Kundenauftrag entwickelt wurde, unterliegt keiner Garantie oder Gewährleistung im Hinblick auf fehlerfreien Ablauf oder im Hinblick auf daraus resultierenden Folgeschäden. Die Software wird bei Abnahme durch den Kunden akzeptiert. Etwaige Fehler der Software werden durch HuKo entfernt, so sie reproduzierbar dargestellt werden können und der Kunde einen gültigen Wartungsvertrag gezeichnet hat. Der Kunde erwirbt durch den Kauf das Nutzungsrecht, nicht aber das Eigentum an der Software. Jegliche Weitergabe z.B. durch Kopieren oder Veräußerung an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Das Anrecht auf kostenfreie Wartung und Pflege der Software, insbesondere nach System- oder Betriebssystemwechseln durch den Kunden, bedarf eines gültigen Wartungsvertrags.

Service- und Garantiebedingungen

Grundsätzlich besteht die vom Hersteller gewährte Garantiedauer und Garantieleistung. Diese ist im Angebot ausgewiesen oder kann beim Hersteller (Homepage) jederzeit eingesehen werden. Humpert + Kneer (im folgenden HuKo genannt) tritt die vom Vorlieferanten gewährte Gewährleistung an den Kunden ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche, die von den Kunden gegen uns geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lieferanten von HuKo abhängig. Somit ist HuKo nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme gegen die Vorlieferanten gewährleistungspfHerstellergarantiebedingungenlichtig. Für HuKo ist Hard- und Software Handelsware. Für den Inhalt der Herstellerbedingungen bei Handelsware kann HuKo nicht haftbar gemacht werden.

In vielen Fällen können Probleme schon telefonisch oder per remote-Sitzung (TeamViewer) gelöst werden. HuKo hält permanent TeamViewer Kanäle zur Verfügung. Die Nutzung dieser Kanäle wird pauschal berechnet. Der Kunde ist im Rahmen seiner Möglichkeiten (Internetverbindung / TeamViewer) verpflichtet, den Zugang des Technikers zu gestatten (auch vor Ort) und zu unterstützen. Wenn nötig, müssen Fehlercodes und Logfiles die zur Fehleranalyse dienen, zugänglich gemacht werden.

 

Herstellergarantiebedingungen sind gültig. Bei Meldung der Störung wird HuKo den jeweiligen Hersteller informieren und den Einsatz des Servicetechnikers abrufen. Hierbei wird in „bring in“ und in „vor Ort“ unterschieden. Der Kunde hat Anrecht auf die jeweils von ihm beim Kauf gebuchte Option. Hieraus ergibt sich auch die jeweilige Reaktionszeit. Beauftragt der Kunde Servicetechniker von HuKo zur zeitlich schnelleren Fehlerbehebung, werden die bekannten Fahrt- und Technikerkosten in Anrechnung gebracht. Die Servicetechniker werden den Kunden bei Meldung der Störung hierauf hinweisen. Auf Ersatz / Service / Austauschsysteme hat der Kunde kein Anrecht. HuKo wird aber bemüht sein, Servicegeräte zur Verfügung zu stellen.

Die Reaktionszeit beträgt einen Werktag. Wiederherstellungszeiten sind i.d.R. ein bis drei Werktage. In seltenen Fällen kann die Wiederherstellungszeit höher liegen, was z.B. in nicht genau zu reproduzierenden bzw. eindeutig festzustellenden Fehlern der jeweiligen Bauteile oder in der Neubeschaffung der defekten Bauteile begründet sein kann.

Nachträglich durchgeführte Aufrüstungen die nicht durch HuKo durchgeführt wurden, führen zum Erlöschen der Herstellergarantie. Die Garantie und/oder Serviceleistungen beschränken sich ausschließlich auf die, bei der Auslieferung beinhalteten Bauteile. Datensicherungen sind vom Kunden durchzuführen und liegen in der Verantwortung des Kunden. Datensicherungsroutinen die von HuKo installiert wurden, unterliegen ebenfalls dieser Regelung. Als optionale Dienstleistung bietet HuKo das regelmäßige Prüfen der Datensicherung anhand der Sicherungsprotokolle an und wird Datensicherungen eigenständig nachholen, sofern die hierzu benötigten Zugänge verfügbar sind. HuKo kann hierbei lediglich auf die Protokolle der Sicherungssoftware zurückgreifen und somit im Falle eines Datenverlusts nicht haftbar gemacht werden. Wir weisen ausdrücklich auf die seit Mai 2018 Wirksamkeit der DSGVO bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes hin und weisen ebenfalls darauf hin, dass bei Datenverlust Unternehmen mit existenziellen Problemen zu rechnen haben, wenn keine ordnungsgemäße Datensicherung(-en) vorliegen.

 

Folgeschäden und Kosten, die durch ein defektes Gerät entstehen, sind in der Service- und/oder Herstellergarantie nicht enthalten und werden nicht übernommen.

 

Software ist nicht Gegenstand jeglicher Service- oder Hardwaregarantiebestimmungen. Der Kunde ist für die Wiederherstellung der Betriebssystem- und Anwendungssoftware selbst verantwortlich.

 

Defekte, ausgetauschte oder uns zur Prüfung überlassene Datenträger werden durch HuKo im Rahmen der DSGVO behandelt. Defekte Datenträger werden von HuKo an den Kunden oder einer autorisierten Person übergeben. HuKo wird Datenträger, auch defekte oder unbrauchbare nur dann per Post oder anderen Dienstleistern zurücksenden, wenn der Kunde die physikalische Zerstörung und die fachgerechte Entsorgung durch HuKo in Auftrag gegeben hat.

 

Hinweis: Auch defekte oder unbrauchbare Datenträger können von Spezialisten mit entsprechendem Aufwand wieder lesbar gemacht werden. Es liegt im Ermessen des Endkunden, ob er nach dem Erhalt des unbrauchbaren Datenträgers weitere Schritte unternimmt wie z.B. weitere mechanische Zerstörung durch Schreddern oder vergleichbare Maßnahmen.

 

Defekt oder als unbrauchbar benannte Datenträger bieten somit keinen Schutz und keine absolute Sicherheit vor unberechtigtem Zugriff.

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages nicht. Für eine unwirksame Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung gelten, die der unwirksamen möglichst nahekommt. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.

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